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Bürgerfrage: Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix 2

Geschrieben am 5. Juli 2012 | Von : | Kategorien: Veröffentlichte Fragen + Anregungen der Bürger | 1 Kommentar

Mit der Beantowrotung der Fragen durch Hr. Rinn, Stadt Nürtingen unter "Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix" entstehen mehr Fragen und viele Punkte können nicht nachvollzogen werden. In der Untersuchnung zu möglichen alternativen Gewerbestandorten wurden nur Gebiete größer >25ha untersucht.
Dies ist nicht nachvollziehbar, denn 1. der Gewerbezweckverband hat zum Ziel Gebiete größer 1ha zu erschließen. 2. die Nachfragen nach Gewerbegrundstücken liegen bei 2-3 ha.

Wie schon mehrfach erläutert, haben die Mitgliedsgemeinden ihre zustehenden gewerblichen Bauflächen in den Gewerbezweckverband eingebracht. Die Satzungsziele des Verbandes beinhalten zum einen die Entwicklung der Bachhalde und zum anderen den Großen Forst mit 25ha als Gesamtkonzept. Daher wurden in der Standortuntersuchung insbesondere die Gebiete weitergehend untersucht, die dieses Kriterium (neben anderen) aufweisen konnten.
D.h. der Gewerbezweckverband sieht für den „Großen Forst“ Gewerbebauflächen von über 1ha als Einzelflächen, aber (in einer Endausbaustufe) von insgesamt 25ha vor.

2. Die Nachfrage von Gewerbebauflächen im GZV ist nicht auf die Flächengröße von 2-3 ha begrenzt. Es liegen Anfragen von 1 ha bis ca. 10 ha vor. Die anfragenden Betriebe/Unternehmen wollen aber nur zum geringen Teil in der Öffentlichkeit genannt werden, andere sind damit abwartend, solange a) das Gewerbegebiet nicht planungsrechtlich zur Satzung beschlossen ist und b) sie sich endgültig für den Standort entschieden haben.

 

Es wird von Synergieeffekten bei zusammenhängenden Gebieten (Nutzung gemeinsamen Inftrastruktur gesprochen, jedoch zeitgleich die Erweiterung vorhandener Gebiete (Seebach, Rammert, etc.)ausgeschlossen.

Synergieeffekte bei der Erschließung zusammenhängenden Flächen lässt sich z.B. am Straßenverkehrsanschluß erläutern: ein Anschluss an ein Gewerbegebiet mit einem Kreisverkehr an eine Bundesstraße dürfte vermutlich günstiger sein wie 2 Anschlüsse bei zwei Gewerbegebieten an je eine Bundesstraße.
Das genannte Gewerbegebiet Seebach kann z.B. an ein angedachtes Gebiet „Kleiner Forst“ nicht angeschlossen werden, da keine Verbindungsmöglichkeit besteht. Hier müsste z.B ein neuer Anschluss an die Bundesstraße bzw. an die Südumgehung gebaut werden. Des Weiteren sind alle Möglichkeiten von Andocken an bestehenden Gewerbegebietsflächen geprüft worden, sehr oft war die notwendige Flächengröße nicht vorhanden.

 

Erschließungskosten sind bei größeren Gebieten geringer, so das Argument. Kann dies nachgewiesen werden. Über welche Größenordnung wird gesprochen? (8 ?/m² Differenz?)

Exakte Erschließungskosten können im Vorentwurfsstadium nicht seriös genannt werden. Dies hängt neben dem Entwurf von vielen weiteren Faktoren ab (Untergrund, Anschlußmöglickeiten an bestehende Netze usw.). Das Kriterium der sparsamen Erschließung ist jedoch wichtig. Sobald der städtebauliche Entwurf weiter konretisiert worden ist (Festlegung der Straßenführung, Anschluss an die bestehende Netze kann Ihnen der Gewerbezweckverband Zahlen nennen. Zum derzeitigen Stadium ist es zu früh.
Betriebswirtschaftlich gilt: je mehr Verbraucher an die Infrastruktur angeschlossen werden, desto günstiger wird der Fixkostenanteil für jeden einzelnen Verbraucher. Hierdurch ergibt sich eine Kostendegression.

 

Bei Erweiterung von bestehenden Gewerbegebieten kann vorhandene Infrastruktur mit genutzt werden. Die Erhebung der Kostendifferenz sollte offengelegt werden, da sonst nicht nachvollziehbar.

Bei Standortuntersuchungen können nicht alle Kriterien bis ins letzte Detail untersucht werden. Vorhandene Infrastruktur muss auch die ggf. zusätzliche Belastung eines neuen Gebietes aufnehmen können, dies ist nicht immer der Fall (z.B. Straßenanschluss, Ver- und Entsorgung usw.) . Dies zu untersuchen lohnt sich nur, wenn ansonsten alle Kriterien der zu untersuchenden Flächen identisch wären. Wie oben geschildert, sind keine Gebiete vorhanden, die eine Erweiterung an bestehenden Gewerbegebieten im notwendigen Umfang ermöglichen würde.

 

Neue Buslinien (ÖPNV) sollen das Gebiet erschließen, wird zeitgleich argumentiert. Der ÖPNV ist defizitär und muss mit Steuergeldern subventioniert werden. Wie hoch sind die laufenden Kosten für eine werktägliche Busverbindung. Sind diese laufenden Kosten berücksichtigt worden. Dies könnte den potenziellen Nachteil bei den Erschließungskoten aufheben, denn vorhandene Gebiete sind bereits an den ÖPNV angebunden.

Der öffentliche Nahverkehr wird immer mehr ein Standortvorteil für neue Betriebe. Auf diesen Trend muss daher bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete eingegangen werden. Der ÖPNV braucht umso weniger Subventionen, umso mehr genutzt wird, er dient in herausgehobener Weise dem Klimaschutz (ein immer wichtiger werdendes Kriterium), spart den Nutzern und den Betrieben langfristig zusätzliche Ausgaben (Stellplatzverringerung, Autoskosten usw.).

Die Kosten für den ÖPNV wurde in die Berechnung nicht miteinbezogen, da sie a) nicht extra nur für die neuen Gewerbeflächen im Einzelnen angeboten werden und b) bei einer zusätzlichen Einrichtung als Standortvorteil für zukünftige Gewerbegebiete beurteilt werden.

 

Zentralität des Gewerbegebietes ist wichtig. Es bleibt unklar, weshalb der GZV auf die Zentralität des Verbandsgebietes abzielt, wenn doch für Gewerbegebiete die Nähe zur Autobahn, Flughafen und Messe stets von Bedeutung sind.

Im Standortgutachten wird deutlich geklärt, warum z.B. die Flächen in Richtung Autobahn nicht in die engere Auswahl gekommen sind. Die äusseren Rahmenbedingungen wie auch die Anschlußmöglichkeiten an das bestehende Straßennetz (nur schwer möglich) sind u.a. negativ bewertet worden.

Für die Erreichbarkeit durch die Mitarbeiter ortansässiger Unternehmen spielen Flughafen, Messe keine Rolle sind aber über die Autobahn gut erreichbar.

Das Standortgutachten wird in einigen Tagen auf der Homepage der Stadt Nürtingen veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen Achim Maier

 

Beantwortet von Team Großer Forst

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Kommentar

  • A.Maier

    5. Juli 2012 um 22:15

    vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Auf eine möglichst zeitnahe Veröffentlichung des genannten Gutachtens – auch hier auf der zentralen Homepage – freue ich mich. Im Rahmen der ersten Bürgerversammlung hatte Herr Koegst von der KE die Veröffentlichung des Gutachten bereits zum 15.05.2012 angekündigt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Achim Maier

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