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Bürgerfrage: Allgemeines

Geschrieben am 5. April 2012 | Von : | Kategorien: Veröffentlichte Fragen + Anregungen der Bürger | 2 Kommentare

Allgemeines

Alternative? Ich habe gehört, dass es eine Gruppe von Bürgern gibt, die den sogenannten Kleinen Forst als Alternative für den Großen Forst vorschlagen wollen. Soweit ich weiß, ist das das Gebiet zwischen Südumgehung, B313 und dem Wohngebiet Enzenhardt, oder?
 
Ein derartiger Vorschlag ist bisher nicht öffentlich kommuniziert worden.
 
Meine Fragen: Ist das vom Platz her den möglich?
 
Der genannte Bereich zwischen B313 / Südumgeheung und Wohngebiet Enzenhardt umfasst unter Berücksichtigung von Abstandsflächen ca. 11 ha (brutto) und ist damit deutlich kleiner als die im Gebiet Großen Forst insgesamt zur Verfügung stehende Fläche von rund 25 ha, wovon rund 15 ha in einem ersten Bauabschnitt erschlossen werden sollen.
Die Topographie weißt zudem deutlich größere Gefälle als im Gebiet Großer Forst auf.
Darüber hinaus ist nach dem derzeitigen rechtlichen Zustand die Entwicklung eines Gewerbegebiets an dieser Stelle nicht möglich, da der Standort weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen als gewerbliche Baufläche dargestellt ist.
Sollte ein Gewerbegebiet an dieser Stelle entwickelt werden, müsste zuerst der Regionalplan und der Flächennutzungsplan geändert werden. Dies würde neben der Umwägbarkeit einer Zustimmung der Regionalplanung wie auch den Mitgliedsverbänden des Gewerbezweckverbandes/Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, zu einer mehrjährigen Verzögerung der Planungen nach sich ziehen.

 
 
Kann man ein 25ha großes Gewerbegebiet direkt im Anschluss an das Wohngebiet Schlesierstraße bauen?
 
Ein Gewerbegebiet in der Größe von 25 ha ist in dem Dreieck „Südumgehung-B 313-Wohnbebauung Schlesierstraße“ nicht möglich. Bei einem Abstand von 100 m maximal 11 ha möglich. Dies wäre nur ein Teil der notwendigen und von der Region als Schwerpunkt für Gewerbeeinrichtungen dem Wirtschaftsraum Nürtingen (Gewerbezweckverband) zugedachten Fläche. Es müsste im Falle der Entwicklung dieses Gebietes eine weitere Gewerbefläche im Gewerbezweckverband gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Aufteilung auf mehrere Standorte aufgrund von Mehrkosten bei Erschließung und Betrieb auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit hätte. Zudem sollen mit der Konzentration auf großflächige interkommunale Gewerbegebiete auch Synergieeffekte genutzt werden.
 
 
Müssen denn da nicht Abstände eingehalten werden?
 
Zur bestehenden Siedlung Schlesierstraße wäre je nach zulässigem Gewerbe (insbesondere aus Lärmschutzgründen) ein Mindestabstand von ca. 100m notwendig. Genaue Aussagen können jedoch erst im Rahmen von Immissionsgutachten getroffen werden, da dies auch wesentlich von der Topographie abhängt. Aufgrund der direkten Nähe zum Wohngebiet Enzenhardt, wären auch Flächen für eine intensive Eingrünung des Baugebietes vorzusehen.
 
 
Und was sagen die Bewohner des Enzenhardts dazu?
 
Da der Vorschlag noch nicht öffentlich diskutiert worden ist, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
 
Vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Frage von Herrn Schmid
Beantwortet von Herrn Paak

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Kommentar

  • A.Maier

    26. Juni 2012 um 21:53

    Die Erschließung des kleinen Forst/Seebach mit ca.11 ha wäre aus meine Sicht für das Landschaftsbild verträglicher. Das Gebiet grenzt direkt an eine Bebauung an und findet mit seiner Begrenzung an der B313 einen guten Siedlungsabschluss. Duch eine Begrenzung der Lärmemmision würde sich der Konflikt mit der Wohnbebauung minimieren lassen.
    Für die Erschließung könnten die vorhandenen Straßen einbezogen werden, die Topographie ist m.E. zudem deutlich besser geeignet als in der Bachhalde.

  • Dr. Udo Steinhilper, G´bettlingen

    24. April 2012 um 09:25

    Wie vertragen sich die Aussagen, dass ein neuer Suchlauf für ein Gewerbegebiet statttfinden soll, mit der Aussage zu dem Gebiet Seebach/kleiner Fosrst, wonach planungsrechtliche Gesichtspunkte (nicht im Flächennutzungsplan und Regionalplan als Gewerbegebiet ausgewiesen) wegen der damit verbundenen Zeitverzögerung dagegen sprechen?
    Oder anders gefragt: Ist der wirkliche Wille vorhanden, nochmals nach anderen Standorten im Gebiet des GZV zu suchen?

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