Kommentare zu: Bürgerfrage: Allgemeines http://www.grosserforst.de/?p=728 Großer Forst Tue, 05 Feb 2013 16:03:44 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.3.2 Von: A.Maier http://www.grosserforst.de/?p=728#comment-27 A.Maier Tue, 26 Jun 2012 19:53:23 +0000 http://www.grosserforst.de/?p=728#comment-27 Die Erschließung des kleinen Forst/Seebach mit ca.11 ha wäre aus meine Sicht für das Landschaftsbild verträglicher. Das Gebiet grenzt direkt an eine Bebauung an und findet mit seiner Begrenzung an der B313 einen guten Siedlungsabschluss. Duch eine Begrenzung der Lärmemmision würde sich der Konflikt mit der Wohnbebauung minimieren lassen. Für die Erschließung könnten die vorhandenen Straßen einbezogen werden, die Topographie ist m.E. zudem deutlich besser geeignet als in der Bachhalde. Die Erschließung des kleinen Forst/Seebach mit ca.11 ha wäre aus meine Sicht für das Landschaftsbild verträglicher. Das Gebiet grenzt direkt an eine Bebauung an und findet mit seiner Begrenzung an der B313 einen guten Siedlungsabschluss. Duch eine Begrenzung der Lärmemmision würde sich der Konflikt mit der Wohnbebauung minimieren lassen.
Für die Erschließung könnten die vorhandenen Straßen einbezogen werden, die Topographie ist m.E. zudem deutlich besser geeignet als in der Bachhalde.

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Von: Dr. Udo Steinhilper, G´bettlingen http://www.grosserforst.de/?p=728#comment-24 Dr. Udo Steinhilper, G´bettlingen Tue, 24 Apr 2012 07:25:38 +0000 http://www.grosserforst.de/?p=728#comment-24 Wie vertragen sich die Aussagen, dass ein neuer Suchlauf für ein Gewerbegebiet statttfinden soll, mit der Aussage zu dem Gebiet Seebach/kleiner Fosrst, wonach planungsrechtliche Gesichtspunkte (nicht im Flächennutzungsplan und Regionalplan als Gewerbegebiet ausgewiesen) wegen der damit verbundenen Zeitverzögerung dagegen sprechen? Oder anders gefragt: Ist der wirkliche Wille vorhanden, nochmals nach anderen Standorten im Gebiet des GZV zu suchen? Wie vertragen sich die Aussagen, dass ein neuer Suchlauf für ein Gewerbegebiet statttfinden soll, mit der Aussage zu dem Gebiet Seebach/kleiner Fosrst, wonach planungsrechtliche Gesichtspunkte (nicht im Flächennutzungsplan und Regionalplan als Gewerbegebiet ausgewiesen) wegen der damit verbundenen Zeitverzögerung dagegen sprechen?
Oder anders gefragt: Ist der wirkliche Wille vorhanden, nochmals nach anderen Standorten im Gebiet des GZV zu suchen?

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