Großer Forst » Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de Großer Forst Fri, 05 Jul 2013 13:31:11 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.3.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (nach §3 Abs.1 BauGB) http://www.grosserforst.de/?p=957 http://www.grosserforst.de/?p=957#comments Thu, 20 Dec 2012 23:00:10 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=957 Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 07.01.2013 bis zum 08.02.2013 statt.
Die Unterlagen sind während der üblichen Öffnungszeiten im Technischen Rathaus Nürtingen, Marktstraße 1 im Eingangsbereich zugänglich.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Planungsamtes (2. OG) zur Verfügung.
Die Unterlagen sind während der Auslegungszeit auch im Internet unter http://www.nuertingen.de/grosserforst.html einsehbar.

Plus Bekanntmachung aus der NtZ als PDF

 

Weitere Informationen

Da das Bebauungsplanverfahren nun in der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Nürtingen nach den gesetzlichen Bestimmungen liegt, möchten wir Sie auf die weiteren Informationsmöglichkeiten zum „Großen Forst“ –insbesondere auf das Bebauungsplanverfahren- auf der Homepage der Stadt Nürtingen hinweisen, dort erhalten Sie alle weiteren Termine und alle Unterlagen zum Download entsprechend dem jeweiligen Verfahrensschritt.

http://www.nuertingen.de/grosserforst.html.

Mit freundlichen Grüßen

S. Koegst                                               J. Rinn
LBBW Immobilien                                  Planungsamt
Kommunalentwicklung GmbH               Stadt Nürtingen

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Bürgerkommentar: Klarstellung http://www.grosserforst.de/?p=931 http://www.grosserforst.de/?p=931#comments Tue, 14 Aug 2012 08:40:52 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=931 Hallo Team Großer Forst,

vielen Dank ür die Klarstellung. Schon auf den Veranstaltungen habe ich mich oft gefragt, geht es hier um ne Biogasanalge oder um den Großen Forst.
Die Partikularintressen einiger, die gegen eine sinnvolle Energiewende aus reinen Eigeninteresse sind, hat nichts mit der direkten Entwicklung von Gewerbegebieten für die Bevölkerung im Raum Nürtingen zu tun.

Die Frage der positiven Effekte von der Entwicklung des Forstes in Bezug auf Arbeitsplätze und Gewerbesteuer, kommt bisher in der Diskussion meiner Meinung nach viel zu kurz.

Karl Mayer

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Bürgerfrage: Biogasanlage – 2 http://www.grosserforst.de/?p=922 http://www.grosserforst.de/?p=922#comments Thu, 09 Aug 2012 08:51:41 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=922 Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das „Team Großer Forst“ in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am „Großbettlinger Gatter“ für „grundsätzlich günstiger“, hält das Vorhaben aber „unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen“ auch am Standort „Großer Forst“ für möglich.

Das Gutachten von Dr. Dröscher wurde 2010 im Zusammenhang mit der Untersuchung nach einem Standort für eine Biogasanlage im Bereich Nürtingen erstellt. Es wurde schon 2010 auch die Frage untersucht, ob eine derartige Anlage im zukünftigen Gewerbegebiet „Großer Forst“ möglich ist. 
Darauf beziehen sich die Aussagen auf Anfragen hier im Blog und in den öffentlichen Veranstaltungen. Es wurde schon immer öffentlich kommuniziert, dass zu einem Genehmigungsantrag eine erheblich ausführlicheres Gutachten erstellt werden muss, zur Beurteilung bei einer Standortwahl, reicht das existierende Gutachten aus.
In Zielabweichungsverfahren zur Biogasanlage wurden beide Standorte untersucht, mit dem Ergebnis, dass die Flächen im „Großbettlinger Gatter“ unter der Berücksichtigung aller Abwägungskriterien (nicht nur des Geruches) im Gegensatz zum „Großen Forst“ der bessere Standort ist.

Der „höchstbeaufschlagte Immissionsort“, die Wohnbebauung an der B 313, wird vom „Team Großer Forst“ als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch „insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle“ zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort „Großbettlinger Gatter“ zu einer Existenzbedrohung für den „Rammerthof“, der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das „Team Großer Forst“ offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung.

Wie schon beschrieben, sind bei der angedachten Biogasanlage nach TA Luft und anderen Gesetzen und Verordnungen Abstände zu anderen Nutzungen einzuhalten. Der Mensch, aber auch die Tierhaltung, haben hier eine besondere Bedeutung, d.h. die gesetzlichen Abstände zum Wohnen (auch Betriebsleiterwohnungen sind Orte an denen sich Menschen bis zu 24 Stunden am Tag aufhalten, aber auch arbeitende Menschen in den Betrieben halten sich längere Zeiten dort auf) und zur Tierhaltung sind zwingend, unabhängig ob eine Anlage nun „riecht“ oder nicht. Bestehende und geplante mögliche Betriebsleiterwohnungen sind gleich in der Bewertung zu gewichten, hier dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Der Abstand zur Betriebsleiterwohnung am Rammerthof ist mit 300m zur geplanten Biogasanlage eingehalten.

Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, die im „Großen Forst“ erbärmlich stinken würde, im „Großbettlinger Gatter“ aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im „Großen Forst“ so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss?
Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!

Zur Genehmigung ist vom zukünftigen Betreiber gutachterlich nachzuweisen, dass die gesetzliche Bestimmungen (Abstände, Geruchsausbreitung usw.) alle eingehalten werden, ansonsten ist eine Anlage nicht genehmigungsfähig. Die Unterstellung, dass ein unabhängiger Gutachter Standorte schön oder schlecht rechnet, ist deutlich zurückzuweisen.

Beantwortet von Team Großer Forst

 

 

Sehr geehrte Frau Bauer,
sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

aus Anlass der obenstehenden und anderen gestellten Fragen hier im Blog müssen wir auf folgendes hinweisen:

Dieser Blog beschäftigt sich ausschließlich mit der Entwicklung zum Gewerbegebiet „Großer Forst“.

Fragen zu anderen kommunalpolitischen Themen, zu anderen Projekten im Raum Nürtingen, können und sollen hier nicht beantwortet werden.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare z.B. zur Biogasanlage, zu anderen Baugebiete oder zu Verkehrsprojekten, dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Vorort, dort finden Sie den geeigneten Ansprechpartner.

Ihr Team „Großer Forst“

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http://www.grosserforst.de/?feed=rss2&p=922 4
Bürgerfrage: Zeitungsartikel vom 18.07.2012 http://www.grosserforst.de/?p=910 http://www.grosserforst.de/?p=910#comments Thu, 19 Jul 2012 12:37:01 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=910 Da ich leider in München studiere und deshalb zu den Terminen leider nicht anwesend sein kann, verfolge ich die Berichterstattung sehr interessiert. Im heute veröffentlichten Zeitungsartikel zur Podiumsdiskussion schlug Herr Sackmann ein Gebiet bei Unterensingen vor. Mich würde interessieren um welches Gebiet es sich da handelt????
 
Herr Sackmann beschrieb das Gebiet wie folgt: “Es wäre ein ca. 300m breites Band direkt östlich entlang der Bundesstrasse B313 Richtung Autobahn, beginnend im Süden ab der Kreisstrasse K1220 nach Zizishausen (die in die Oberensinger Strasse übergeht) und endend im Norden rechtzeitig vor dem Unterensinger Baggersee. Das Berggebiet zu Zizishausen und Unterensingen hin soll dabei möglichst wenig angetastet werden.”
Dieses Gebiet wurde auf Grund seiner Topografie, seiner zu geringen Größe (< 25 ha), wie auch aufgrund der schlechten Anschlussmöglichkeiten an die überörtlichen Verbindungsstraßen nicht untersucht.

Beantwortet von Team Großer Forst

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Bürgerfrage: Gutachten – alternative Gewerbegebiete / 16.07.12 http://www.grosserforst.de/?p=907 http://www.grosserforst.de/?p=907#comments Thu, 19 Jul 2012 12:35:27 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=907 Bei den evtl. in Frage kommenden alternativen Gewerbestandorten wurde das Gebiet Oberboihingen/Ost mit 33 -Punkten eingestuft. Wurde dieses Gebiet überhaupt genau in Augenschein genommen ? Ich fürchte nicht, denn sonst wäre dieses Gebiet nicht auf den 3. Platz eingestuft worden !
 
Das Gebiet „Oberboihingen (nördlich) / Autobahn wurde nach den selben Kriterien untersucht und bewertet wie alle anderen Gebiete. Sie können dies im Standortgutachten und der dazugehörenden Matix nachlesen.
 
Wie soll dort z.B. innerhalb des Gebietes des Gewerbezweckverbandes also auf Markung Oberboihingen eine Verkehrsanbindung stattfinden ?
 
Wie man der Standortuntersuchung entnehmen kann, wird die Verkehrsanbindung für diesen Standort als problematisch gewertet. Mögliche Anbindungen wären Variante 1: OD Oberboihingen -L 1250 – Nordtangente Nürtingen – B 313, Variante 2: OD Oberboihingen -K 1200 – OD Reudern – B 297, Variante 3: OD Oberboihinmgen – L 1250 – OD Wendlingen-B 313 oder nach dem Bau einer Ortsumfahrung Reudern: Variante 2: OD Oberboihingen -K 1200-OU Reudern-B 297 bzw. über Verbindungsstraßen extrem aufwendig je nach Anschluß an L 1250 oder K1200.
 
Mir erscheinen deshalb die Kriterien zur Gewichtung der einzelnen Punkte nur oberflächlich festgesetzt ?
 
Nach einer umfangreichen Diskussion im Bearbeiterteam wurde beschlossen keine Gewichtung der Bewertungskriterien untereinander vorzunehmen, da dies nur durch einen Abwägungsprozess erreicht werden könnte und je nach Sichtweise von den jeweiligen Betroffenen unzureichend wäre.
Aus Sicht des Bearbeiterteams wäre deshalb jede Gewichtung objektiv anzweifelbar.

 
Ansonsten finde ich die jetzige Vorgehensweise in Bezug auf den Großen Forst als gute Grundlage für eine mehrheitliche Entscheidungsfindung
 
Vielen Dank
 
Beantwortet von Team Großer Forst

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http://www.grosserforst.de/?feed=rss2&p=907 0
Bürgerfrage: Biogasanlage http://www.grosserforst.de/?p=893 http://www.grosserforst.de/?p=893#comments Thu, 19 Jul 2012 07:20:29 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=893 Sehr geehrter Herr Erwerle,

im Rahmen des Bürgergespräches zum "Großen Forst" haben Sie uns gestern die Frage gestellt, wie groß der Abstand des potenziellen Standortes für eine Biogasanlage in diesem Gewerbegebiet zur nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung bzw. Wohnbebauung ist. Dazu möchten wir Sie auf das Gutachten von Dr. Dröscher vom Dezember 2010, Kap. 8.2 , verweisen, das Ihnen hoffentlich vorliegt (Anlage 2 zum Antrag der Stadt Nürtingen auf Zielabweichung vom 16.12.2010). Darin werden folgende Abstände angegeben:
Wohnbebauung Lohwiesen an der B 313: > 350 Meter
geschlossene Ortslage Enzenhardt-Siedlung: > 350 Meter
Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Breites Löhle: 400 Meter
Laut Aussage der Gutachter des Gewerbezweckverbandes ist zudem im geplanten Gewerbegebiet "Großer Forst" keine Wohnnutzung vorgesehen. Damit werden die nach TA-Luft erforderlichen Abstände eingehalten, und eine Anlage, bei der keine bzw. geringe Geruchsbelästigungen zu erwarten sind (Herr OB Heirich und Herr Klaußer schließen diese ja u.a. aufgrund der Bauweise aus und wollen dies auch mit einem speziellen Gutachten nachweisen), ist an diesem Standort möglich.

Auf Grund der gesetzlichen Abstandsvorgaben für Betriebe wie die geplante Biogasanlage käme eine Ansiedlung nur in der nord-westlichen Ecke der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Flächen (GE „Großer Forst“) in Frage.
Nur dann könnte, auf Grund der erwähnten Mindestabstände von > 350 m zum Enzenhardt bzw. zur Bebauung an der B 313 und > 400 m zum Breiten Löhle eine Wohnnutzung zugelassen werden.
Das hätte zur Folge, dass bei der Entwicklung des „Großen Forsts“ beide Bauabschnitte gleichzeitig erschlossen werden müssen, da der potentielle Standort einer Biogasanlage im 2. Bauabschnitt liegt.

 
Das Ergebnis des Gutachtens zum Standortvergleich Biogasanlage „Großbettlinger Gatter“ und „Großer Forst“ (von 2010) war, dass aus emissionsschutzrechtlichen Gründen das „Großbettlinger Gatter“ eindeutig dem „Große Forst“ vorzuziehen sei.
 
Die Flächen des Gewerbegebietes „Großer Forst“, sind im Regionalplan und im Flächennutzungsplan als gewerbliche Flächen dargestellt. Die geplante Biogasanlage erfordert nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) grundsätzlich einen Mindestabstand zu Wohnbebauungen von 300 m. Davon sind auch weite Teile des gesamten Gewerbegebietes „Großer Forst“ betroffen.
In Gewerbegebieten werden i.d.R. auch sogenannte Betriebsleiterwohnungen zugelassen. Diese unterliegen zwar bei der Beurteilung anderen Werten wie allgemeine Wohngebiete, sind jedoch in der Gesamtbewertung ebenso zu berücksichtigen, wie auch die im Gebiet arbeitenden Menschen.
 
Das Immissionsgutachten zur Biogasanlage kommt für eine Realisierung einer Biogasanlage am Standort „Großer Forst" zu dem Ergebnis, dass dort insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle insbesondere an der Wohnbebauung an der B 313 zu erwarten sind. Dort befindet sich der höchstbeaufschlagte Immissionsort.
 
Weshalb die Ansiedlung einer Biogasanlage am Standort „Großer Forst" zu erhebliche Einschränkungen für die Ansiedlung weiterer Betriebe führen würde, da der Anlagenbetrieb der Biogasanlage zumindest beim Immissionsort an der Wohnbebauung (an der B 313) den Immissionswert der GIRL weitgehend ausschöpfen würde. D. h. die Ansiedlung von weiteren Betrieben mit relevanten Geruchsemissionen wäre nicht oder nur bei umfangreichen Maßnahmen zur Emissionsvermeidung und – minderung, die ggfs. über den Stand der Technik hinausgehen, möglich.

 
Vorsichtshalber machen wir Sie noch darauf aufmerksam, dass am Standort "Großbettlinger Gatter" die Verschiebung nach Westen zur Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes zur schutzbedürftigen Nutzung "Rammerthof" (mit Betriebswohnung) führt.
 
Dies ist zwar nicht Bestandteil des Verfahrens „Großer Forst“, der entsprechende Abstand von 300m zum Rammerthof wird eingehalten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gantke und Jürgen Groschupp

 
 
Beantwortet von Team Großer Forst

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http://www.grosserforst.de/?feed=rss2&p=893 2
Die Präsentation des 2. Bürgergesprächs am 16.07.2012 können Sie hier als PDF herunter laden. http://www.grosserforst.de/?p=855 http://www.grosserforst.de/?p=855#comments Mon, 16 Jul 2012 19:05:11 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=855 Präsentation "Großer Forst" 16.07.2012, hier……..

16.07.2012 2. Bürgergespräch,Teil 1

16.07.2012 2. Bürgergespräch,Teil 2

16.07.2012 2. Bürgergespräch,Teil 3

 

Ihre Anregungen und Ideen

Ideen, Anregungen, Vorschläge, Verbesserungen zur weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets „Großer Forst“:

jetzt sind Sie gefragt!
 

Nach der Vorstellung der städtebaulichen Vorentwürfe (schematische Darstellung der Ideen) auf dem 2. Bürgergespräch am 16.07.2012 können Sie in den kommenden 4 Wochen (bis zum 20.08.2012) Ihre Ideen, Vorschläge und Anregungen den Planern zu kommen lassen.

Sie können Ihre Anregungen auf folgenden Wegen uns zukommen lassen:

Per Brief (Stadtplanungsamt Nürtingen, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen)
Per Mail an planungsamt.stadt@nuertingen.de oder
Persönlich abgeben am Infotisch im Erdgeschoß des Technischen Rathauses

 

Bitte geben Sie Namen, Adresse und Telefonnummer/Mailadresse an, damit evt. Rückfragen möglich sind.

Ihre Anregungen werden geprüft und fließen u.U. in die weitere Planungen mit ein.

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http://www.grosserforst.de/?feed=rss2&p=855 0
Bürgerfrage: Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix 3 http://www.grosserforst.de/?p=813 http://www.grosserforst.de/?p=813#comments Thu, 12 Jul 2012 22:00:05 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=813 Wie verbindlich ist der Suchlauf für alternative Gewerberastandorte (Matrix) für den GZV?

Eine Standortuntersuchung bei der Suche nach einem Gewerbestandort / Gewerbegebiet beinhaltet immer die Untersuchung mehrerer, alternativen Standorte, die den vorgegebenen Kriterien entsprechen. Genau dieses hat die Arbeitsgruppe im Auftrag des Gewerbezweckverbandes getan, das Ergebnis wird auf dem 2. Bürgergespräch der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert. Der Auftraggeber (Gewerbezweckverband) ging neutral an die Standortuntersuchung, alle 19 Standorte wurden mit den gleichen Kriterien für ihre Eignung untersucht. Das Ergebnis des Suchlaufs ist auch Grundlage der Entscheidung, welcher Standort sich am besten eignet.
 

Bislang ist lediglich der Große Forst im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Vorhandende Alternativstandorte müssten demnach erst einem Zielabweichungsverfahren / Genehmigungsferfahren unterzogen werden. Wie groß ist der Wille des GZV sich auf ein solches Verfahren einzulassen? Im Rahmen des 1. Bürgergespräches wurde mir vermittelt, dass es seitenes des GZV einen festen Willen gibt, alternativen zur Erschließung des Großen Forst zu suchen. Äußere Faktoren sollten dabei keine Rolle spielen. Es draf frei gedacht werden und alle Entscheidungen sind offen, so der Vorsitzende des GZV.
 
Es ist richtig, dass für alle anderen Standorte -außer dem Großen Forst- verschiedene Verfahren (Regionalplanänderung, Flächennutzungsplanänderungen usw.) durchgeführt werden müssen. Wenn sich ein Standort mit den gestellten Kriterien als besser herausstellen würde, wäre es eine politische Entscheidung des Gewerbezweckverbandes und seiner kommunalen Vertreter welcher Standort weiterentwickelt werden soll, einschließlich der notwendigen zusätzlichen Verfahren.
 

Unmissverständlich wurde klar gestellt, dass der GZV ernsthaftest Interesse hat, die Bürger in Prozess der Gewerbeentwicklung einzubeziehen und die Argumente auszutauschen. Steht der GZV noch zu seinen Aussagen? Sind wirklich alle Möglichkeiten gegeben? Wie wird es im Verfahren weitergehen?
 
Der Gewerbezweckverband führt eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgergespräche, Blog, Homepage, weitere Öffentlichkeitsarbeit) durch, in der sich die Bürger beteiligen können, Fragen stellen können (die umgehend beantwortet werden), sowie Anregungen zum Verfahren einbringen können. Ergänzend hierzu werden die Bürger auch im gesetzlichen Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens bei der Entstehung des Bebauungsplanes beteiligt.
 

Gibt es eine Abwägung der Matrix-Ergebinsse mit der Bürgerschaft? Werden die Bürger zu Alternativstandorten befragt oder gibt es hierüber eine Abstimmung der Bürge im GZV?
 
Die Standortuntersuchung mit der geänderten Matrix wird in dem 2. Bürgergespräch erneut vorgestellt und in ihren Ergebnissen erläutert. Die Anregungen aus dem ersten Bürgergespräch sind in die Überarbeitung (z.B. weiteres Untersuchungsgebiet) eingeflossen, ebenso wie alle bisher eingegangenen Vorschläge. Die Entscheidung für oder gegen einen Gewerbegebietsstandort muss nach objektiven Kriterien vom Gewerbezweckverband bzw. dessen Gremien getroffen werden, der die Anregungen der Bürger –weitestgehend- berücksichtigt.

Mit freundlicen Grüßen Achim Maier

 

Beantwortet von Team Großer Forst

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http://www.grosserforst.de/?feed=rss2&p=813 0
Standortgutachten zum Gewerbegebiet “Großer Forst” http://www.grosserforst.de/?p=880 http://www.grosserforst.de/?p=880#comments Thu, 12 Jul 2012 09:16:00 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=880 Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens zum ersten Bebauungsplan „Großer Forst I“ wurde deutlich, dass es für die Standortauswahl (für ein Gewerbegebiet (mit 25ha)) notwendig ist, das alte Standortverfahren von 1990 zu überprüfen und auf den gesamten Bereich des Gewerbezweckverbandes „Wirtschaftsraum Nürtingen“ auszudehnen.

Dies wurde auch notwendig, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre erheblich geändert haben und zusätzliche Rechtsgüter zu berücksichtigen waren (z.B. Natura-2000- und Vogelschutzgebiete).

Der Gewerbezweckverband hat insgesamt 19 Standorte im ganzen Verbandsgebiet nach vielen Kriterien (siehe Standortgutachten und Matrix) ausführlich untersucht und bewertet. Die Beurteilungen sind nach rechtlichen Vorgaben (Gesetzte, Verordnungen usw. aber auch Landesplanung, Regionalplanung usw.), wie auch nach Abwägungen im Gewerbezweckverband ausführlich erfolgt.

Die Untersuchung hat ergeben, dass bei der Bewertung der umfangreichen Kriterien mit einigem Abstand das Gebiet des Großen Forsts das geeignetste für größere Gewerbeansiedlungen im Gewerbezweckverband auch weiterhin ist.

 
Das vollständige Gutachten kann hier heruntergeladen werden.

Standortuntersuchung_120608_Teil_1
Standortuntersuchung_120608_Teil_2
Standortuntersuchung_120608_Teil_3
Standortuntersuchung_120608_Teil_4
Standortuntersuchung_120608_Matrix

das ganze Gutachten erhalten Sie hier (Achtung Datei ist 24MB groß)

Klimagutachten
Verkehrsgutachten

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http://www.grosserforst.de/?feed=rss2&p=880 0
Bürgerfrage: Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix 2 http://www.grosserforst.de/?p=802 http://www.grosserforst.de/?p=802#comments Thu, 05 Jul 2012 11:59:09 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=802 Mit der Beantowrotung der Fragen durch Hr. Rinn, Stadt Nürtingen unter "Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix" entstehen mehr Fragen und viele Punkte können nicht nachvollzogen werden. In der Untersuchnung zu möglichen alternativen Gewerbestandorten wurden nur Gebiete größer >25ha untersucht.
Dies ist nicht nachvollziehbar, denn 1. der Gewerbezweckverband hat zum Ziel Gebiete größer 1ha zu erschließen. 2. die Nachfragen nach Gewerbegrundstücken liegen bei 2-3 ha.

Wie schon mehrfach erläutert, haben die Mitgliedsgemeinden ihre zustehenden gewerblichen Bauflächen in den Gewerbezweckverband eingebracht. Die Satzungsziele des Verbandes beinhalten zum einen die Entwicklung der Bachhalde und zum anderen den Großen Forst mit 25ha als Gesamtkonzept. Daher wurden in der Standortuntersuchung insbesondere die Gebiete weitergehend untersucht, die dieses Kriterium (neben anderen) aufweisen konnten.
D.h. der Gewerbezweckverband sieht für den „Großen Forst“ Gewerbebauflächen von über 1ha als Einzelflächen, aber (in einer Endausbaustufe) von insgesamt 25ha vor.

2. Die Nachfrage von Gewerbebauflächen im GZV ist nicht auf die Flächengröße von 2-3 ha begrenzt. Es liegen Anfragen von 1 ha bis ca. 10 ha vor. Die anfragenden Betriebe/Unternehmen wollen aber nur zum geringen Teil in der Öffentlichkeit genannt werden, andere sind damit abwartend, solange a) das Gewerbegebiet nicht planungsrechtlich zur Satzung beschlossen ist und b) sie sich endgültig für den Standort entschieden haben.

 

Es wird von Synergieeffekten bei zusammenhängenden Gebieten (Nutzung gemeinsamen Inftrastruktur gesprochen, jedoch zeitgleich die Erweiterung vorhandener Gebiete (Seebach, Rammert, etc.)ausgeschlossen.

Synergieeffekte bei der Erschließung zusammenhängenden Flächen lässt sich z.B. am Straßenverkehrsanschluß erläutern: ein Anschluss an ein Gewerbegebiet mit einem Kreisverkehr an eine Bundesstraße dürfte vermutlich günstiger sein wie 2 Anschlüsse bei zwei Gewerbegebieten an je eine Bundesstraße.
Das genannte Gewerbegebiet Seebach kann z.B. an ein angedachtes Gebiet „Kleiner Forst“ nicht angeschlossen werden, da keine Verbindungsmöglichkeit besteht. Hier müsste z.B ein neuer Anschluss an die Bundesstraße bzw. an die Südumgehung gebaut werden. Des Weiteren sind alle Möglichkeiten von Andocken an bestehenden Gewerbegebietsflächen geprüft worden, sehr oft war die notwendige Flächengröße nicht vorhanden.

 

Erschließungskosten sind bei größeren Gebieten geringer, so das Argument. Kann dies nachgewiesen werden. Über welche Größenordnung wird gesprochen? (8 ?/m² Differenz?)

Exakte Erschließungskosten können im Vorentwurfsstadium nicht seriös genannt werden. Dies hängt neben dem Entwurf von vielen weiteren Faktoren ab (Untergrund, Anschlußmöglickeiten an bestehende Netze usw.). Das Kriterium der sparsamen Erschließung ist jedoch wichtig. Sobald der städtebauliche Entwurf weiter konretisiert worden ist (Festlegung der Straßenführung, Anschluss an die bestehende Netze kann Ihnen der Gewerbezweckverband Zahlen nennen. Zum derzeitigen Stadium ist es zu früh.
Betriebswirtschaftlich gilt: je mehr Verbraucher an die Infrastruktur angeschlossen werden, desto günstiger wird der Fixkostenanteil für jeden einzelnen Verbraucher. Hierdurch ergibt sich eine Kostendegression.

 

Bei Erweiterung von bestehenden Gewerbegebieten kann vorhandene Infrastruktur mit genutzt werden. Die Erhebung der Kostendifferenz sollte offengelegt werden, da sonst nicht nachvollziehbar.

Bei Standortuntersuchungen können nicht alle Kriterien bis ins letzte Detail untersucht werden. Vorhandene Infrastruktur muss auch die ggf. zusätzliche Belastung eines neuen Gebietes aufnehmen können, dies ist nicht immer der Fall (z.B. Straßenanschluss, Ver- und Entsorgung usw.) . Dies zu untersuchen lohnt sich nur, wenn ansonsten alle Kriterien der zu untersuchenden Flächen identisch wären. Wie oben geschildert, sind keine Gebiete vorhanden, die eine Erweiterung an bestehenden Gewerbegebieten im notwendigen Umfang ermöglichen würde.

 

Neue Buslinien (ÖPNV) sollen das Gebiet erschließen, wird zeitgleich argumentiert. Der ÖPNV ist defizitär und muss mit Steuergeldern subventioniert werden. Wie hoch sind die laufenden Kosten für eine werktägliche Busverbindung. Sind diese laufenden Kosten berücksichtigt worden. Dies könnte den potenziellen Nachteil bei den Erschließungskoten aufheben, denn vorhandene Gebiete sind bereits an den ÖPNV angebunden.

Der öffentliche Nahverkehr wird immer mehr ein Standortvorteil für neue Betriebe. Auf diesen Trend muss daher bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete eingegangen werden. Der ÖPNV braucht umso weniger Subventionen, umso mehr genutzt wird, er dient in herausgehobener Weise dem Klimaschutz (ein immer wichtiger werdendes Kriterium), spart den Nutzern und den Betrieben langfristig zusätzliche Ausgaben (Stellplatzverringerung, Autoskosten usw.).

Die Kosten für den ÖPNV wurde in die Berechnung nicht miteinbezogen, da sie a) nicht extra nur für die neuen Gewerbeflächen im Einzelnen angeboten werden und b) bei einer zusätzlichen Einrichtung als Standortvorteil für zukünftige Gewerbegebiete beurteilt werden.

 

Zentralität des Gewerbegebietes ist wichtig. Es bleibt unklar, weshalb der GZV auf die Zentralität des Verbandsgebietes abzielt, wenn doch für Gewerbegebiete die Nähe zur Autobahn, Flughafen und Messe stets von Bedeutung sind.

Im Standortgutachten wird deutlich geklärt, warum z.B. die Flächen in Richtung Autobahn nicht in die engere Auswahl gekommen sind. Die äusseren Rahmenbedingungen wie auch die Anschlußmöglichkeiten an das bestehende Straßennetz (nur schwer möglich) sind u.a. negativ bewertet worden.

Für die Erreichbarkeit durch die Mitarbeiter ortansässiger Unternehmen spielen Flughafen, Messe keine Rolle sind aber über die Autobahn gut erreichbar.

Das Standortgutachten wird in einigen Tagen auf der Homepage der Stadt Nürtingen veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen Achim Maier

 

Beantwortet von Team Großer Forst

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