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Bürgerfrage: Biogasanlage

Geschrieben am 19. Juli 2012 | Von : | Kategorien: Veröffentlichte Fragen + Anregungen der Bürger | 2 Kommentare

Sehr geehrter Herr Erwerle,

im Rahmen des Bürgergespräches zum "Großen Forst" haben Sie uns gestern die Frage gestellt, wie groß der Abstand des potenziellen Standortes für eine Biogasanlage in diesem Gewerbegebiet zur nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung bzw. Wohnbebauung ist. Dazu möchten wir Sie auf das Gutachten von Dr. Dröscher vom Dezember 2010, Kap. 8.2 , verweisen, das Ihnen hoffentlich vorliegt (Anlage 2 zum Antrag der Stadt Nürtingen auf Zielabweichung vom 16.12.2010). Darin werden folgende Abstände angegeben:
Wohnbebauung Lohwiesen an der B 313: > 350 Meter
geschlossene Ortslage Enzenhardt-Siedlung: > 350 Meter
Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Breites Löhle: 400 Meter
Laut Aussage der Gutachter des Gewerbezweckverbandes ist zudem im geplanten Gewerbegebiet "Großer Forst" keine Wohnnutzung vorgesehen. Damit werden die nach TA-Luft erforderlichen Abstände eingehalten, und eine Anlage, bei der keine bzw. geringe Geruchsbelästigungen zu erwarten sind (Herr OB Heirich und Herr Klaußer schließen diese ja u.a. aufgrund der Bauweise aus und wollen dies auch mit einem speziellen Gutachten nachweisen), ist an diesem Standort möglich.

Auf Grund der gesetzlichen Abstandsvorgaben für Betriebe wie die geplante Biogasanlage käme eine Ansiedlung nur in der nord-westlichen Ecke der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Flächen (GE „Großer Forst“) in Frage.
Nur dann könnte, auf Grund der erwähnten Mindestabstände von > 350 m zum Enzenhardt bzw. zur Bebauung an der B 313 und > 400 m zum Breiten Löhle eine Wohnnutzung zugelassen werden.
Das hätte zur Folge, dass bei der Entwicklung des „Großen Forsts“ beide Bauabschnitte gleichzeitig erschlossen werden müssen, da der potentielle Standort einer Biogasanlage im 2. Bauabschnitt liegt.

 
Das Ergebnis des Gutachtens zum Standortvergleich Biogasanlage „Großbettlinger Gatter“ und „Großer Forst“ (von 2010) war, dass aus emissionsschutzrechtlichen Gründen das „Großbettlinger Gatter“ eindeutig dem „Große Forst“ vorzuziehen sei.
 
Die Flächen des Gewerbegebietes „Großer Forst“, sind im Regionalplan und im Flächennutzungsplan als gewerbliche Flächen dargestellt. Die geplante Biogasanlage erfordert nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) grundsätzlich einen Mindestabstand zu Wohnbebauungen von 300 m. Davon sind auch weite Teile des gesamten Gewerbegebietes „Großer Forst“ betroffen.
In Gewerbegebieten werden i.d.R. auch sogenannte Betriebsleiterwohnungen zugelassen. Diese unterliegen zwar bei der Beurteilung anderen Werten wie allgemeine Wohngebiete, sind jedoch in der Gesamtbewertung ebenso zu berücksichtigen, wie auch die im Gebiet arbeitenden Menschen.
 
Das Immissionsgutachten zur Biogasanlage kommt für eine Realisierung einer Biogasanlage am Standort „Großer Forst" zu dem Ergebnis, dass dort insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle insbesondere an der Wohnbebauung an der B 313 zu erwarten sind. Dort befindet sich der höchstbeaufschlagte Immissionsort.
 
Weshalb die Ansiedlung einer Biogasanlage am Standort „Großer Forst" zu erhebliche Einschränkungen für die Ansiedlung weiterer Betriebe führen würde, da der Anlagenbetrieb der Biogasanlage zumindest beim Immissionsort an der Wohnbebauung (an der B 313) den Immissionswert der GIRL weitgehend ausschöpfen würde. D. h. die Ansiedlung von weiteren Betrieben mit relevanten Geruchsemissionen wäre nicht oder nur bei umfangreichen Maßnahmen zur Emissionsvermeidung und – minderung, die ggfs. über den Stand der Technik hinausgehen, möglich.

 
Vorsichtshalber machen wir Sie noch darauf aufmerksam, dass am Standort "Großbettlinger Gatter" die Verschiebung nach Westen zur Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes zur schutzbedürftigen Nutzung "Rammerthof" (mit Betriebswohnung) führt.
 
Dies ist zwar nicht Bestandteil des Verfahrens „Großer Forst“, der entsprechende Abstand von 300m zum Rammerthof wird eingehalten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gantke und Jürgen Groschupp

 
 
Beantwortet von Team Großer Forst

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Kommentar

  • Karin Bauer Großbettlingen

    24. Juli 2012 um 17:26

    Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das "Team Großer Forst" in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am "Großbettlinger Gatter" für "grundsätzlich günstiger", hält das Vorhaben aber "unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen" auch am Standort "Großer Forst" für möglich.

    Der "höchstbeaufschlagte Immissionsort", die Wohnbebauung an der B 313, wird vom "Team Großer Forst" als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch "insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle" zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort "Großbettlinger Gatter" zu einer Existenzbedrohung für den "Rammerthof", der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das "Team Großer Forst" offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung.

    Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, die im "Großen Forst" erbärmlich stinken würde, im "Großbettlinger Gatter" aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im "Großen Forst" so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss? Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!

    • Großer Forst Team

      9. August 2012 um 11:00

      Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das „Team Großer Forst“ in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am „Großbettlinger Gatter“ für „grundsätzlich günstiger“, hält das Vorhaben aber „unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen“ auch am Standort „Großer Forst“ für möglich.

      Das Gutachten von Dr. Dröscher wurde 2010 im Zusammenhang mit der Untersuchung nach einem Standort für eine Biogasanlage im Bereich Nürtingen erstellt. Es wurde schon 2010 auch die Frage untersucht, ob eine derartige Anlage im zukünftigen Gewerbegebiet „Großer Forst“ möglich ist. 
      Darauf beziehen sich die Aussagen auf Anfragen hier im Blog und in den öffentlichen Veranstaltungen. Es wurde schon immer öffentlich kommuniziert, dass zu einem Genehmigungsantrag eine erheblich ausführlicheres Gutachten erstellt werden muss, zur Beurteilung bei einer Standortwahl, reicht das existierende Gutachten aus.
      In Zielabweichungsverfahren zur Biogasanlage wurden beide Standorte untersucht, mit dem Ergebnis, dass die Flächen im „Großbettlinger Gatter“ unter der Berücksichtigung aller Abwägungskriterien (nicht nur des Geruches) im Gegensatz zum „Großen Forst“ der bessere Standort ist.

      Der „höchstbeaufschlagte Immissionsort“, die Wohnbebauung an der B 313, wird vom „Team Großer Forst“ als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch „insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle“ zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort „Großbettlinger Gatter“ zu einer Existenzbedrohung für den „Rammerthof“, der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das „Team Großer Forst“ offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung.

      Wie schon beschrieben, sind bei der angedachten Biogasanlage nach TA Luft und anderen Gesetzen und Verordnungen Abstände zu anderen Nutzungen einzuhalten. Der Mensch, aber auch die Tierhaltung, haben hier eine besondere Bedeutung, d.h. die gesetzlichen Abstände zum Wohnen (auch Betriebsleiterwohnungen sind Orte an denen sich Menschen bis zu 24 Stunden am Tag aufhalten, aber auch arbeitende Menschen in den Betrieben halten sich längere Zeiten dort auf) und zur Tierhaltung sind zwingend, unabhängig ob eine Anlage nun „riecht“ oder nicht. Bestehende und geplante mögliche Betriebsleiterwohnungen sind gleich in der Bewertung zu gewichten, hier dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Der Abstand zur Betriebsleiterwohnung am Rammerthof ist mit 300m zur geplanten Biogasanlage eingehalten.

      Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, die im „Großen Forst“ erbärmlich stinken würde, im „Großbettlinger Gatter“ aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im „Großen Forst“ so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss?
      Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!

      Zur Genehmigung ist vom zukünftigen Betreiber gutachterlich nachzuweisen, dass die gesetzliche Bestimmungen (Abstände, Geruchsausbreitung usw.) alle eingehalten werden, ansonsten ist eine Anlage nicht genehmigungsfähig. Die Unterstellung, dass ein unabhängiger Gutachter Standorte schön oder schlecht rechnet, ist deutlich zurückzuweisen.

      Beantwortet von Team Großer Forst

       

       

      Sehr geehrte Frau Bauer,
      sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

      aus Anlass der obenstehenden und anderen gestellten Fragen hier im Blog müssen wir auf folgendes hinweisen:

      Dieser Blog beschäftigt sich ausschließlich mit der Entwicklung zum Gewerbegebiet „Großer Forst“.

      Fragen zu anderen kommunalpolitischen Themen, zu anderen Projekten im Raum Nürtingen, können und sollen hier nicht beantwortet werden.

      Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare z.B. zur Biogasanlage, zu anderen Baugebiete oder zu Verkehrsprojekten, dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Vorort, dort finden Sie den geeigneten Ansprechpartner.

      Ihr Team „Großer Forst“

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