Kommentare zu: Bürgerfrage: Biogasanlage http://www.grosserforst.de/?p=893 Großer Forst Tue, 05 Feb 2013 16:03:44 +0000 hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.3.2 Von: Großer Forst Team http://www.grosserforst.de/?p=893#comment-36 Großer Forst Team Thu, 09 Aug 2012 09:00:22 +0000 http://www.grosserforst.de/?p=893#comment-36 <p><span style="font-size:14px;">Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das „Team Großer Forst“ in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am „Großbettlinger Gatter“ für „grundsätzlich günstiger“, hält das Vorhaben aber „unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen“ auch am Standort „Großer Forst“ für möglich.</span></p> <p><span style="color: rgb(0, 128, 0); ">Das Gutachten von Dr. Dröscher wurde 2010 im Zusammenhang mit der Untersuchung nach einem Standort für eine Biogasanlage im Bereich Nürtingen erstellt. Es wurde schon 2010 auch die Frage untersucht, ob eine derartige Anlage im zukünftigen Gewerbegebiet „Großer Forst“ möglich ist. </span><br /> <span style="color: rgb(0, 128, 0); ">Darauf beziehen sich die Aussagen auf Anfragen hier im Blog und in den öffentlichen Veranstaltungen. Es wurde schon immer öffentlich kommuniziert, dass zu einem Genehmigungsantrag eine erheblich ausführlicheres Gutachten erstellt werden muss, zur Beurteilung bei einer Standortwahl, reicht das existierende Gutachten aus.</span><br /> <span style="color: rgb(0, 128, 0); ">In Zielabweichungsverfahren zur Biogasanlage wurden beide Standorte untersucht, mit dem Ergebnis, dass die Flächen im „Großbettlinger Gatter“ unter der Berücksichtigung aller Abwägungskriterien (nicht nur des Geruches) im Gegensatz zum „Großen Forst“ der bessere Standort ist.</span></p> <p><span style="font-size:14px;">Der „höchstbeaufschlagte Immissionsort“, die Wohnbebauung an der B 313, wird vom „Team Großer Forst“ als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch „insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle“ zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort „Großbettlinger Gatter“ zu einer Existenzbedrohung für den „Rammerthof“, der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das „Team Großer Forst“ offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung.</span></p> <p><span style="color:#008000;">Wie schon beschrieben, sind bei der angedachten Biogasanlage nach TA Luft und anderen Gesetzen und Verordnungen Abstände zu anderen Nutzungen einzuhalten. Der Mensch, aber auch die Tierhaltung, haben hier eine besondere Bedeutung, d.h. die gesetzlichen Abstände zum Wohnen (auch Betriebsleiterwohnungen sind Orte an denen sich Menschen bis zu 24 Stunden am Tag aufhalten, aber auch arbeitende Menschen in den Betrieben halten sich längere Zeiten dort auf) und zur Tierhaltung sind zwingend, unabhängig ob eine Anlage nun „riecht“ oder nicht. Bestehende und geplante mögliche Betriebsleiterwohnungen sind gleich in der Bewertung zu gewichten, hier dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Der Abstand zur Betriebsleiterwohnung am Rammerthof ist mit 300m zur geplanten Biogasanlage eingehalten.</span></p> <p><span style="font-size:14px;">Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, die im „Großen Forst“ erbärmlich stinken würde, im „Großbettlinger Gatter“ aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im „Großen Forst“ so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss?<br /> Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!</span></p> <p><span style="color:#008000;">Zur Genehmigung ist vom zukünftigen Betreiber gutachterlich nachzuweisen, dass die gesetzliche Bestimmungen (Abstände, Geruchsausbreitung usw.) alle eingehalten werden, ansonsten ist eine Anlage nicht genehmigungsfähig. Die Unterstellung, dass ein unabhängiger Gutachter Standorte schön oder schlecht rechnet, ist deutlich zurückzuweisen.</span></p> <p><span style="color:#008000;">Beantwortet von Team Großer Forst</span></p> <p> </p> <p> </p> <p><strong>Sehr geehrte Frau Bauer,</strong><br /> <strong>sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,</strong></p> <p><strong>aus Anlass der obenstehenden und anderen gestellten Fragen hier im Blog müssen wir auf folgendes hinweisen:</strong></p> <p><strong>Dieser Blog beschäftigt sich ausschließlich mit der Entwicklung zum Gewerbegebiet „Großer Forst“.</strong></p> <p><strong>Fragen zu anderen kommunalpolitischen Themen, zu anderen Projekten im Raum Nürtingen, können und sollen hier nicht beantwortet werden.</strong></p> <p><strong>Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare z.B. zur Biogasanlage, zu anderen Baugebiete oder zu Verkehrsprojekten, dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Vorort, dort finden Sie den geeigneten Ansprechpartner.</strong></p> <p><strong>Ihr Team „Großer Forst“</strong></p> Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das „Team Großer Forst“ in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am „Großbettlinger Gatter“ für „grundsätzlich günstiger“, hält das Vorhaben aber „unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen“ auch am Standort „Großer Forst“ für möglich.

Das Gutachten von Dr. Dröscher wurde 2010 im Zusammenhang mit der Untersuchung nach einem Standort für eine Biogasanlage im Bereich Nürtingen erstellt. Es wurde schon 2010 auch die Frage untersucht, ob eine derartige Anlage im zukünftigen Gewerbegebiet „Großer Forst“ möglich ist. 
Darauf beziehen sich die Aussagen auf Anfragen hier im Blog und in den öffentlichen Veranstaltungen. Es wurde schon immer öffentlich kommuniziert, dass zu einem Genehmigungsantrag eine erheblich ausführlicheres Gutachten erstellt werden muss, zur Beurteilung bei einer Standortwahl, reicht das existierende Gutachten aus.
In Zielabweichungsverfahren zur Biogasanlage wurden beide Standorte untersucht, mit dem Ergebnis, dass die Flächen im „Großbettlinger Gatter“ unter der Berücksichtigung aller Abwägungskriterien (nicht nur des Geruches) im Gegensatz zum „Großen Forst“ der bessere Standort ist.

Der „höchstbeaufschlagte Immissionsort“, die Wohnbebauung an der B 313, wird vom „Team Großer Forst“ als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch „insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle“ zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort „Großbettlinger Gatter“ zu einer Existenzbedrohung für den „Rammerthof“, der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das „Team Großer Forst“ offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung.

Wie schon beschrieben, sind bei der angedachten Biogasanlage nach TA Luft und anderen Gesetzen und Verordnungen Abstände zu anderen Nutzungen einzuhalten. Der Mensch, aber auch die Tierhaltung, haben hier eine besondere Bedeutung, d.h. die gesetzlichen Abstände zum Wohnen (auch Betriebsleiterwohnungen sind Orte an denen sich Menschen bis zu 24 Stunden am Tag aufhalten, aber auch arbeitende Menschen in den Betrieben halten sich längere Zeiten dort auf) und zur Tierhaltung sind zwingend, unabhängig ob eine Anlage nun „riecht“ oder nicht. Bestehende und geplante mögliche Betriebsleiterwohnungen sind gleich in der Bewertung zu gewichten, hier dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Der Abstand zur Betriebsleiterwohnung am Rammerthof ist mit 300m zur geplanten Biogasanlage eingehalten.

Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, die im „Großen Forst“ erbärmlich stinken würde, im „Großbettlinger Gatter“ aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im „Großen Forst“ so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss?
Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!

Zur Genehmigung ist vom zukünftigen Betreiber gutachterlich nachzuweisen, dass die gesetzliche Bestimmungen (Abstände, Geruchsausbreitung usw.) alle eingehalten werden, ansonsten ist eine Anlage nicht genehmigungsfähig. Die Unterstellung, dass ein unabhängiger Gutachter Standorte schön oder schlecht rechnet, ist deutlich zurückzuweisen.

Beantwortet von Team Großer Forst

 

 

Sehr geehrte Frau Bauer,
sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

aus Anlass der obenstehenden und anderen gestellten Fragen hier im Blog müssen wir auf folgendes hinweisen:

Dieser Blog beschäftigt sich ausschließlich mit der Entwicklung zum Gewerbegebiet „Großer Forst“.

Fragen zu anderen kommunalpolitischen Themen, zu anderen Projekten im Raum Nürtingen, können und sollen hier nicht beantwortet werden.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare z.B. zur Biogasanlage, zu anderen Baugebiete oder zu Verkehrsprojekten, dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Vorort, dort finden Sie den geeigneten Ansprechpartner.

Ihr Team „Großer Forst“

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Von: Karin Bauer Großbettlingen http://www.grosserforst.de/?p=893#comment-34 Karin Bauer Großbettlingen Tue, 24 Jul 2012 15:26:49 +0000 http://www.grosserforst.de/?p=893#comment-34 <i>Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das "Team Großer Forst" in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am "Großbettlinger Gatter" für "grundsätzlich günstiger", hält das Vorhaben aber "unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen" auch am Standort "Großer Forst" für möglich. Der "höchstbeaufschlagte Immissionsort", die Wohnbebauung an der B 313, wird vom "Team Großer Forst" als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch "insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle" zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort "Großbettlinger Gatter" zu einer Existenzbedrohung für den "Rammerthof", der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das "Team Großer Forst" offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung. Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, </i><i>die im "Großen Forst" erbärmlich stinken</i><i> würde</i><i>, im "Großbettlinger Gatter" aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: </i><i>Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im "Großen Forst" so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss?</i><i> Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!</i> Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das "Team Großer Forst" in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am "Großbettlinger Gatter" für "grundsätzlich günstiger", hält das Vorhaben aber "unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen" auch am Standort "Großer Forst" für möglich.

Der "höchstbeaufschlagte Immissionsort", die Wohnbebauung an der B 313, wird vom "Team Großer Forst" als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch "insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle" zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort "Großbettlinger Gatter" zu einer Existenzbedrohung für den "Rammerthof", der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das "Team Großer Forst" offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung.

Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, die im "Großen Forst" erbärmlich stinken würde, im "Großbettlinger Gatter" aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im "Großen Forst" so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss? Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!

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